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Montag, 21. Mai 2012

Öffentliche Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten sind Zusatzjobs (Ein-Euro-Jobs) mit der Zielsetzung, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Bei Arbeitsgelegenheiten wird vorausgesetzt, dass sie kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis darstellen. Die geschaffenen Arbeitsverhältnisse müssen grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen und dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen verhindern.