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Sozialversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung

Wenn Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben, werden Sie durch das Jobcenter Kreis Wesel kranken- und pflegeversichert.

Damit wir Sie bei einer Krankenkasse anmelden können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz oder eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung der von Ihnen gewählten Krankenkasse.

Sofern Sie nicht anderweitig rentenversichert sind, werden die Zeiten des Bürgergeld-Bezuges jährlich dem Rententräger als so genannte Anwartschaftszeiten ohne Bewertung gemeldet.