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Unterhalt.
Was passiert mit meinen Unterhaltsansprüchen?
Das Jobcenter Kreis Wesel hat eine eigenständige Unterhaltsabteilung, die etwaig bestehende Unterhaltsansprüche der Kunden und ihrer Kinder geltend macht.
Sofern bereits ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin mit der Unterhaltsangelegenheit betraut ist oder eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet wurde, erfolgt die Geltendmachung in Absprache mit der beauftragten Stelle.
Eine Rechtsberatung ist durch die Unterhaltsabteilung jedoch leider nicht möglich.
Weitere Informationen können sie dem "Wegweiser durch den Unterhalt" entnehmen.