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Montag, 21. Mai 2012

Geldleistungen

Grundsätzliche Informationen

Auf den folgenden Unterseiten erfahren Sie mehr über die Leistungen mit denen Sie durch die Leistungsabteilung unterstützt werden können. Darüberhinaus werden Sie informiert, wie sich Ihr Einkommen und Vermögen auf die Höhe Ihres Anspruches auswirken können.

Eine genaue Berechnung Ihres Anspruches ist an dieser Stelle natürlich nicht möglich. Hierzu gibt Ihnen Ihr Sachbearbeiter vor Ort gerne Auskunft.

Wenn Sie Leistungen beziehen, beachten Sie bitte, dass Änderungen (z.B. Ihrer Bankverbindung) spätestens in der dritten Woche eines Monats bekanntgegeben werden müssen, damit eine Berücksichtigung für den folgenden Monat erfolgen kann.

Für weitergehende Informationen stehen Ihnen im Bereich Service im Downloadcenter Informationsbroschüren und weitere Hilfreiche Links zur Verfügung.