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FAQ - Häufig gestellte Fragen...
In diesem Bereich finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in der täglichen Arbeit des Jobcenter Kreis Wesel.
Die Antworten sind, soweit möglich, den verschiedenen Kategorien zugeordnet und werden regelmäßig aktualisiert.
Für weitergehende Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner im JobCenter Kreis Wesel auf.
Allgemeine Fragen
Muß ich jede Arbeit annehmen ?
Was bedeutet die Mitwirkungspflicht ?
Was ist Sozialgeld ?
Wer ist der Träger der Grundsicherung ?
Was, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin ?
Habe ich Urlaubsansprüche ?
Fragen und Antworten zu 1-Euro-Jobs
Was ist ein 1-Euro-Job ?
Warum bekomme ich nur 1 Euro pro Stunde ?
Wie viele Stunden umfasst die wöchentliche Arbeitszeit ?
In welchen Bereichen werden 1-Euro-Jobs angeboten ?
Wie kann ich mich um einen 1-Euro-Job bewerben ?
Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld II
Was bedeutet Arbeitslosengeld II ?
Wie und wo muss Arbeitslosengeld II beantragt werden ?
Wer ist erwerbsfähig ?
Wer ist hilfebedürftig ?
Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft ?
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft ?
Wer gilt als alleinstehend ?
Wer gilt als alleinerziehend ?
Welche Wohnungsgröße ist angemessen ?
Werden die Heiz und Nebenkosten übernommen ?
Wie lange wird Arbeitslosengeld II gezahlt ?
Wann und wie werden die Geldleistungen ausgezahlt ?
Wird Arbeitslosengeld II im Krankheitsfall weitergezahlt ?
Fragen und Antworten zur Arbeitsvermittlung
Was ist ein Profiling ?
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung ?
Was sind Eigenbemühungen ?
Wie weise ich die Eigenbemühungen nach ?
Wie viele Eigenbemühungen muss ich leisten ?
Muss ich jede Arbeit annehmen ?
Jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige muss grundsätzlich jede Art von Arbeit annehmen, zu der er in der Lage ist. Er muss dem entsprechend auch an ihm angebotenen Maßnahmen teilnehmen wie z.B. einer Arbeitsgelegenheit. Dies gilt nicht für Arbeiten mit sittenwidrigen Arbeitsbedingungen bzw. Entlohnungen. Als sittenwidrig gilt ein Lohn, der ca. 30 Prozent unter dem ortsüblichen Tarif liegt. Weitere Ausnahmen gelten, z.B. bei der Pflege eines Angehörigen oder während der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren.
Was bedeutet Mitwirkungspflicht ?
Bei Beantragung bzw. Erhalt von Arbeitslosengeld II sind Sie verpflichtet alles anzugeben, was Einfluss auf den Leistungsbezug hat. Weiterhin sind sie verpflichtet sich selbständig zu bemühen die Erwerbslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die dieses Ziel unterstützen.
Teilen Sie bitte alle Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Heirat) als auch Änderungen im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen (z.B. Arbeitsaufnahme, Rentenbeginn) umgehend mit.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie eine Änderung mitteilen müssen, wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Er wird Ihnen auch zu den erforderlichen Unterlagen Auskunft geben.
Was ist Sozialgeld ?
Sozialgeld ist eine finanzielle Hilfeleistung, die nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben.
Wer ist der zuständige Träger der Grundsicherung ?
Falls Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Wesel haben, ist der zuständige Träger der Grundsicherung das Jobcenter Kreis Wesel mit Ihren Jobcentern vor Ort, die gemeinsam von der Agentur für Arbeit Wesel und dem Kreis Wesel als kommunalem Träger eingerichtet worden ist.
Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin ?
Fragen zum Bescheid können Sie unter der im Bescheid angegebenen Telefonnummer klären. Für ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin. Unabhängig davon gilt eine einmonatige Widerspruchsfrist. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben und zu begründen. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung in dem Bescheid.
Urlaubsansprüche ?
Grundsätzlich ist durch Sie sicherzustellen, dass Sie an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sind. Wie lange Sie sich außerhalb aufhalten dürfen, wird in der Eingliederungsvereinbarung durch Ihren Ansprechpartner fixiert. Die Dauer der maximal möglichen Ortsabwesenheit beträgt im Regelfall bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr.
Vor Beginn der Abwesenheit muss Ihr Ansprechpartner zustimmen. Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stehen bzw. die eine Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II ausüben, wird Ortsabwesenheit mindestens für die vertraglich bzw. gesetzlich zustehende Urlaubsdauer gewährt.
Was ist ein 1-Euro-Job ?
Ein 1-Euro-Job ist eine sogenannte Arbeitsgelegenheit, die einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Empfänger von Arbeitslosengeld II durch den Träger der Grundsicherung angeboten wird.
Voraussetzung für diese Arbeiten ist, dass sie zusätzlich eingerichtet werden und im öffentlichen Interesse liegen. Das Ziel dieser Arbeitsgelegenheiten ist es die Chancen der teilhabenden Menschen auf eine dauerhafte Eingliederung in das Arbeitsleben zu erhöhen und bei Eignung direkt zu ermöglichen.
Das Entgelt daraus wird anrechnungsfrei, zusätzlich zum Arbeitslosengeld II als Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Warum bekomme ich nur 1 Euro pro Stunde ?
Bei einer Arbeitsgelegenheit wird kein Arbeitsentgelt oder Lohn gezahlt, sondern eine Aufwandsentschädigung für den Mehraufwand da es sich um eine gemeinnützige zusätzliche Arbeit handelt. Ein 1-Euro-Job gilt nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Daher wird das
Arbeitslosengeld II während der Beschäftigung weitergezahlt.
Wie viele Stunden umfasst die wöchentliche Arbeitszeit ?
Die wöchentliche Arbeitszeit während der Ausübung einer
Arbeitsgelegenheit beträgt zwischen 15 und 30 Stunden.
In welchen Bereichen werden 1-Euro-Jobs angeboten ?
Arbeitsgelegenheiten sind in vielen gemeinnützigen und öffentlichen Bereichen eingerichtet worden.
So z.B. bei karitativen Einrichtungen in der Altenpflege und Kinderbetreuung, bei den Kommunen im Kreis, z.B. im Garten und Landschaftsbau.
Wie kann ich mich um einen 1-Euro-Job bewerben ?
Wenn Sie sich für eine Arbeitsgelegenheit interessieren wenden Sie sich an Ihren zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager. Er wird mit Ihnen Einsatzmöglichkeit und Ort individuell festlegen.
Was bedeutet Arbeitslosengeld II ?
Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Hilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Es vereinigt seit dem 01.01.2005 die beiden bis dahin verschiedenen Hilfeleistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe.
Es wird zur Sicherung des Lebensunterhaltes an Personen gezahlt, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Zuzüglich können die Kosten für eine angemessene Unterkunft sowie die Heizkosten übernommen werden.
Wie und wo muss Arbeitslosengeld II beantragt werden ?
Den Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Sie bei dem zuständigen Träger der Grundsicherung persönlich stellen. Sie erhalten dann ein entsprechendes Antragsformular, das Sie ausgefüllt wieder einreichen. Falls Sie vorher Arbeitslosengeld I erhalten haben wird Ihnen ein Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht automatisch zugesandt. Im Beendigungsschreiben Ihres Arbeitslosengeldes werden Sie auf die Antragstellung bei dem für Sie zuständigen Träger der Grundsicherung hingewiesen.
Wer ist erwerbsfähig ?
Nach §8 (1) SGB II ist jemand erwerbsfähig, der nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Wer ist hilfebedürftig ?
Hilfebedürftig ist eine Person, die nicht im Rahmen ihrer
Bedarfsgemeinschaft für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen kann.
Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft ?
Hierzu gehören:
Als Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen:
- der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
- die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt,
- der nicht dauernd getrennt lebende eingetragene Lebenspartner,
- die dem Haushalt angehörenden minderjährigen, unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, soweit die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichergestellt ist,
- die im Haushalt lebenden, nicht erwerbsfähigen Eltern oder ein im Haushalt lebender nicht erwerbsfähiger Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten und erwerbsfähigen Kindes und der im Haushalt Haushalt lebende Partner dieses Elternteils
- Volljährige Kinder zählen zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie noch zuhause leben und das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Sind volljährige Kinder über 25. Jahre alt und erwerbsfähig, bilden sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Somit müssen sie einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft ?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt.
Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.
Wer gilt als allein stehend ?
Als alleinstehend gilt wer alleine lebt oder in einer Wohngemeinschaft lebt und unverheiratet ist.
Wer gilt als alleinerziehend ?
Allein erziehend sind Personen, die allein stehend sind, mit einem oder
mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und allein für die Erziehung sorgen.
Welche Wohnungsgröße ist angemessen ?
Angemessenheit bedeutet hier, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt. Durchschnittlich können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:
1 Person ca. 45 qm
2 Personen ca. 60 qm
3 Personen ca. 75 qm
4 Personen ca. 90 qm
Für jede weitere Person ca. 15 m² zusätzlich.
Wichtig ist, dass diese Größen im Kreis Wesel als Anhalt gelten und den Größen der Wohnberechtigungsscheinbemessung entnommen sind.
Ausschlaggebend ist aber grundsätzlich die Höhe der "Brutto-Kaltmiete".
Siehe hierzu:
Werden die Heiz -und Nebenkosten für die Mietwohnung übernommen ?
Ja, sie werden in Höhe der tatsächlichen Kosten gezahlt, wenn sie angemessen sind. Im Fall der Heizkosten werden sie in Relation zur Wohnungsgröße gesehen. Siehe hierzu:
Wie lange wird Arbeitslosengeld II gezahlt ?
Das Arbeitslosengeld II wird grundsätzlich für 6 Monate bewilligt. Wie bei der Erstbewilligung wird auch bei der Fortzahlungsbewilligung das Vorliegen der Voraussetzungen für die Hilfebedürftigkeit geprüft. Jede Änderung dieser Voraussetzungen ist Ihrem zuständigem JobCenter (Leistungsabteilung) zu melden.
Dies kann z.B. zusätzlich erzieltes Einkommen, Arbeitsaufnahme aber auch eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit sein.
Folgeleistungen nach Ablauf eines Bewilligungsabschnittes sind grundsätzlich zu beantragen und werden nicht automatisch weitergewährt.
Wann und wie werden die Geldleistungen ausgezahlt ?
Sie erhalten die Leistungen auf Ihr Konto überwiesen.
Die Scheckauszahlung der Leistungen ist in der Regel kostenpflichtig. Ausnahme: Sie können nachweisen, dass Sie kein Girokonto eröffnen können (Vorlage einer Bescheinigung der Bank).
Das Arbeitslosengeld II wird am Monatsanfang ausgezahlt.
Dies gilt es z.B. bei den Mietzahlungen zu berücksichtigen.
Wird Arbeitslosengeld II im Krankheitsfall weitergezahlt ?
Wenn Sie krank sind müssen Sie umgehend eine durch Ihren Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Jobcenter vorlegen. Das Arbeitslosengeld II wird in diesem Fall zunächst weitergezahlt.
Die zuständige Krankenkasse entscheidet in der Folgezeit ob und wann ein
Krankengeldanspruch besteht.
Was ist ein Profiling ?
Ein Profiling ist eine schriftliche, individuelle Abbildung der Fähigkeiten und Kenntnisse eines Bewerbers (Bewerberprofil), die von dem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager in der Regel während der Erstberatung angefertigt wird.
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung ?
Eine Eingliederungsvereinbarung ist eine rechtlich verbindliche, schriftliche Vereinbarung, die zwischen der ARGE und dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen abgeschlossen wird. Darin wird ein individueller Fahrplan erforderlicher Leistungen zur beruflichen Eingliederung und die jeweiligen Pflichten festgehalten.
Es wird also festgelegt, was der Hilfebedürftige unternehmen muss, um seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Andererseits wird festgeschrieben, welche Leistungen er erhält, die dafür erforderlich sind. Das kann z.B. die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme oder an einer Arbeitsgelegenheit sein.
Was sind Eigenbemühungen ?
Eigenbemühungen sind alle Aktivitäten, die ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unternimmt, um wieder in Arbeit zu kommen und seine Hilfebedürftigkeit sowie die seiner Bedarfsgemeinschaft zu beenden.
Dazu gehören z.B. schriftliche Initiativbewerbungen, Bewerbungen auf Stellenangebote des Jobcenter, telefonische Bewerbungen bei möglichen Arbeitgebern oder Trägern und persönliche Vorsprachen.
Wie weise ich die Eigenbemühungen nach ?
Als Beleg für Ihre Aktivität gelten alle schriftlich dokumentierten Nachweise wie z.B., die Bewerbungsanschreiben, Bestätigungsschreiben der Arbeitgeber, Absagen durch die Arbeitgeber, Zeitungsausschnitte mit den Stellenangeboten, eine Liste mit telefonischen Kontakten unter Nennung des Arbeitgebers bzw. Ansprechpartners.
Alle Eigenbemühungen sollten Sie übersichtlich in einer Liste zusammenfassen und diese im Beratungsgespräch mit den Nachweisen vorlegen.
Wie viele Eigenbemühungen muss ich leisten ?
Der Umfang Ihrer Eigenbemühungen wird in der Regel in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt, die Sie mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager in einem Beratungsgespräch abschließen. Unabhängig von einer bestimmten Anzahl ist jede nachgewiesene Aktivität zur Erlangung eines Arbeitsplatzes ein positives Beispiel für Ihren Willen die Hilfebedürftigkeit zu beenden.