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Montag, 21. Mai 2012

Fördermöglichkeiten

Alle Förderungsmöglichkeiten sind so genannte "Kann-Leistungen", d. h. ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Ihr persönlicher Ansprechpartner/in in der Arbeitsvermittlung berät Sie gern.

Beachten Sie bitte, daß ein Antrag auf Förderung immer vor Eintritt des Ereignisses bei Ihrem persönlichem Ansprechpartner gestellt werden muss.

Das Jobcenter Kreis Wesel  bietet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen eine Vielzahl von Förderungen wie z.B.:

Kundenförderung

  • Erstattung von Bewerbungskosten (maximal 260 Euro innerhalb einer Rahmenfrist von einem Jahr)
  • Übernahme der Reisekosten bei Fahrten  zu Vorstellungsgesprächen (soweit diese nicht vom Arbeitgeber getragen werden)
  • Kosten für Arbeitskleidung und -geräte bei Arbeitsaufnahme soweit sie der Arbeitsgeber nicht stellt bzw. zur Verfügung stellen muss (zB. Arbeitschutzkleidung)
  • Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe oder Umzugskostenbeihilfe bei einer auswärtiger Arbeitsaufnahme
  • Vermittlungsgutschein für die Einschaltung privater Arbeitsvermittler
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Einstiegsgeld)

Arbeitgeberförderung

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in einem Betrieb oder durch einen beruflichen Bildungsträger
  • finanzielle Einstellungshilfen (Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber bei einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis)
  • Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
  • Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmner
  • Einstiegsqualifizierung für Jugendliche
  • Beschäftigungszuschuss gemäß § 16e SGB II

Ein Merkblatt über diese Leistungen können Sie sich hier herunterladen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Einzelfallhilfen für Ihre berufliche Integration zu übernehmen. Auch hier sollten sie sich  rechtzeitig vorher über die Möglichkeiten und Voraussetzungen bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner/in informieren.