Vermittlung
- 1:
Arbeitsvermittlung. - 2:
Fallmanagement. - 3:
Jugendliche unter 25 Jahren. - 4:
Arbeitgeberservice.- 4.1:
Förderleistungen. - 4.2:
Kontakt.
- 4.1:
- 5:
Bundesinitiative Perspektive 50plus. - 6:
NRRW-Pakt 50plus. - 7:
öffentliche Arbeitsgelegenheit. - 8:
Bildungszielplan. - 9:
Stellensuche.
Fördermöglichkeiten
Als Fördermöglichkeiten bietet der Arbeitgeberservice unter anderem:
Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und Dauer richtet sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Das Jobcenter Kreis Wesel entscheidet sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und pflichtgemäßem Ermessen. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalisierten Arbeitgeber-Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag betragen und bis zu 12 Monate gezahlt werden.
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
- Arbeitshilfen für behinderte Menschen (Arbeitsplatzausstattung)
- Probebeschäftigung behinderter Menschen
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
zB. zur Eignungsfeststellung oder Vermittlung von Kenntnissen. - Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (befristet bis Ende 2010)
Als neue Arbeitgeberleistung wurde seit dem 01.10.07, befristet bis Ende 2010, ein Qualifizierungszuschuss für die Einstellung von jüngeren Arbeitnehmern eingeführt. Mit diesem sollen junge Menschen unter 25 Jahren unterstützt werden, die zuvor mindestens sechs Monate arbeitslos waren und ohne Berufsabschluss sind.
Hier können Arbeitgeber für längstens 12 Monate Zuschüsse in Höhe von 50% des Arbeitsentgeltes erhalten, wenn er einen dieser Jugendlichen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualifiziert.
15 Prozent dieses Zuschusses sind für die Qualifizierung des Jugendlichen zweckgebunden.
Bei der Bemessung des Zuschusses wird ein Bruttoarbeitsentgelt von höchstens 1.000 Euro monatlich zugrunde gelegt.
Mit dieser praxisorientierten, betriebsnahen Qualifizierung sollen kurz- und mittelfristig die Perspektiven von jungen Menschen auf eine dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden.
Eine Kombination mit anderen Leistungen im Anschluss an diese Förderung ist zur dauerhaften Integration möglich. - Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (befristet bis Ende 2010)
Der Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer unter 25 Jahren wurde geschaffen, um einer Verfestigung der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Gefördert werden können hier jüngere Arbeitnehmer, welche trotz eines Berufsabschlusses mindestens 6 Monate arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für längstens 12 Monate in Höhe von mindestens 25% bis höchstens 50% des Arbeitsentgeltes gezahlt. Bei der Bemessung des Zuschusses werden Bruttoarbeitsentgelte von höchstens 1.000 Euro monatlich zugrunde gelegt. Dieser Zuschuss ist bis Ende 2010 befristet.
- Einstiegsqualifizierung für Jugendliche
Sie möchten in Ihrem Betrieb ausbilden, haben aber noch keine geeigneten Azubis gefunden ?
Mit der Einstiegsqualifizierung bieten wir Ihnen die Chance, den passenden Nachwuchs für Ihr Unternehmen zu finden, ohne sich nur auf bisher erbrachte schulische Leistungen zu stützen.
Die Einstiegsqualifizierung kann für alle Arbeitgeber gefördert werden, die einen Jugendlichen einstellen, der bis zum 30.09. eines Jahres nicht vermittelt werden konnte. Damit führen Sie diesen Jugendlichen über mindestens sechs und höchsten zwölf Monate an eine Ausbildung in Ihrer Firma heran.
Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.
Wir übernehmen eine anteilige Vergütung der Einstiegsqualifizierung sowie einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Nach der Zeit in Ihrem Unternehmen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat der IHK oder HWK, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
Entschließen Sie sich, dem Nachwuchs eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen zu ermöglichen, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. - Weitere und nähere Erläuterungen zu den einzelnen Leistungen für Arbeitgeber erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.