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Montag, 21. Mai 2012

Geldleistungen

Antragsformulare

Wenn Sie auf den untenstehenden Link klicken, gelangen Sie auf die Seite der Arbeitsagentur und haben dort die Möglichkeit sich die einzelnen Antragsvordrucke aufzurufen und auszufüllen.

Beim Ausfüllen der Vordrucke sind die Ausfüllhinweise der Bundesagentur hilfreich.

Sollten Sie Fragen haben oder einige Teile nicht ausfüllen können, wird der Antrag bei der Antragsabgabe durch den zuständigen Sachbearbeiter vervollständigt.

Neu sind die Antragsanlagen  Anlage EKS - Erklärung zum Einkommen Selbständiger , sowie  Abschließende Angaben zum Einkommen Selbständiger , die speziell bei selbstständiger Gewerbeausübung und bei Betrieben der Land- und Fortwirtschaft dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beizufügen sind.

Die Anlage EKS ist bei einem Neu- und Fortzahlungsantrag mit den für den beantragten Bewilligungszeitraum zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben zu versehen. Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages und unabhängig von weiteren Unterlagen wie z.B. Gewinn- und Verlustrechnung, BWA, Umsatzsteuervoranmeldung oder Kassenbuchbelegen einzureichen.

Die abschließenden Angaben (Anlage Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit , Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum) sind zum Ende eines jeden Bewilligungszeitraumes mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Gewerbebetriebes oder Land- und Forstwirtschaft zur endgültigen Berechnung der Leistungen nach dem SGB II einzureichen. Diese Anlage muss mit den dazugehörenden Anlagen spätestens 2 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.

Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Merkblätter und Ausfüllanweisungen und fragen bei Bedarf auch Ihre Sachbearbeitung.